Schulbeginn / Betreten der Klassenräume / Beginn der Stunden
Der Unterricht an der Herderschule beginnt um 8.00 Uhr mit der 1. Stunde. Vor Beginn des Unterrichts dürfen sich die Schülerinnen und Schüler in ihrem jeweiligen Klassenraum aufhalten, der vom Schlüsseldienst der Klasse aufgeschlossen wird.

Die Klassen selbst sorgen für angemessenes Verhalten. Ab 7.45 Uhr gibt es eine Frühaufsicht. Fachräume und die Sporthallen dürfen wegen Unfallgefahr nur in Begleitung der unterrichtenden Lehrkraft betreten werden. Wer also in der 1. Stunde in diesen Räumen Unterricht hat, muss sich bis zum ersten Klingeln in der Halle oder der Cafeteria aufhalten und wartet dann vor dem Fachraum auf die unterrichtende Lehrkraft.

Ist die Lehrkraft bis fünf Minuten nach Stundenbeginn nicht zum Unterricht erschienen, gibt der Klassensprecher/die Klassensprecherin im Sekretariat Nachricht.
Verhalten im Unterricht
Im Unterricht verhalten sich alle Beteiligten rücksichtsvoll und fair. Sie halten sich an die Unterrichtsregeln.
Dazu gehört es, pünktlich im Unterricht zu erscheinen und die anderen nicht durch Zuspätkommen zu stören. Dazu gehört es auch, zuzuhören, die anderen ausreden zu lassen, ihre Beiträge ernst zu nehmen und bis zum Schluss der Stunde konzentriert mit zu arbeiten. Es ist zudem selbstverständlich, gut vorbereitet, mit erledigten Hausaufgaben und mit allem notwendigen Unterrichtsmaterial versehen zum Unterricht zu erscheinen.
Verhalten in den Pausen
In den großen Pausen verlassen die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 9 die Klassenräume. Sie können sich in den Pausenhallen, der Cafeteria und auf den Schulhöfen aufhalten. Wegen der ausgleichenden Bewegung an frischer Luft wird allen Schülerinnen und Schülern der Aufenthalt im Freien empfohlen.

Die Pausenaufsichten übernehmen Lehrkräfte. In den Klassenräumen verbleibt ggf. ein "Pausendienst" von zwei Schülerinnen/Schülern, die auch das Lüften, das Wischen der Tafel und die Entsorgung der gelben und der grünen Tonne übernehmen.
Die Aufsicht im ersten und zweiten Obergeschoss sowie im Anbau können von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufe 12 unterstützt werden.
Offene Getränke dürfen nicht in die Klassenräume mitgenommen werden.
Nach dem 1. Klingeln zum Pausenende begeben sich die Klassen in ihre Unterrichtsräume und bereiten sich auf den Beginn des Unterrichts vor.
Findet dieser Unterricht in Fachräumen statt, holen die Schülerinnen und Schüler nach dem 1. Klingeln zum Pausenende ihre Taschen aus dem Klassenraum und begeben sich dann vor den jeweiligen Fachraum, der ihnen von der Fachlehrkraft aufgeschlossen wird. Eine Ausnahme bildet der Sportunterricht. Die Taschen und die Sportutensilien werden am Beginn der großen Pausen in der Osthalle hinter der Hausmeisterloge deponiert, dort von zwei Schülerinnen/Schülern bewacht und nach dem 1. Klingeln auf dem Weg zur Sporthalle von der Klasse wieder abgeholt.
Verhalten in Freistunden
In Freistunden begeben sich Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen in die Cafeteria, die dann als Schüleraufenthalts- und -arbeitsraum dient.
Sonderregelungen gelten für die Computerräume und die Schülerarbeitsbibliothek. Der Aufenthalt auf den Fluren im 1. und 2. Stockwerk ist untersagt, um Unterrichtsstörungen auszuschließen.
Sollte der Klassenraum einer Lerngruppe während einer Freistunde nicht durch andere Lerngruppen belegt sein, kann auch er von der jeweiligen Klasse (oder Teilen davon) als Arbeitsraum genutzt werden. Für Ordnung und Arbeitsruhe sorgt die Gruppe, die ihren Raum nutzt, selbst. Benachbarte Lerngruppen dürfen in ihrem Unterricht nicht gestört werden.
Auch der Schulhof kann in Freistunden genutzt werden. Dabei darf aber der laufende Unterricht nicht durch Lärm vom Hof gestört werden.
Während der regulären Unterrichtszeit (8.00 - 15.15 Uhr) ist das Bestellen beim Bring-Service untersagt, um das Mensa-Angebot nicht zu gefährden. Die Ausnahme bildet hier der Freitagnachmittag. Schülerinnen und Schüler dürfen in der Mittagspause aber die Mikrowellen in der Cafeteria benutzen.
Verlassen des Schulgeländes
Während der Unterrichtszeit dürfen Schülerinnen und Schüler des Sekundarbereichs I, das heißt der Klassen 7 bis 10, auch in Freistunden das Schulgrundstück nicht unbefugt verlassen (Niedersächsisches Schulgesetz § 62 Aufsichtspflicht der Schule).
In Ausnahmefällen kann der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin oder eine Fachlehrkraft die Genehmigung zum Verlassen des Schulgrundstücks erteilen.
Oberstufenschülerinnen und -schüler verlassen das Schulgelände in Freistunden und Pausen auf eigene Gefahr.
Verhalten im Gebäude
Im Gebäude, besonders auf den Treppen und Fluren, verhalten sich alle so, dass niemand behindert wird oder gar zu Schaden kommt. Daher sind das Rennen und Ballspielen im Gebäude ebenso verboten wie Rollerskates, Skateboards oder Roller.
Im Erdgeschoss ist der Gang vor dem Lehrerzimmer nicht als allgemeiner Durchgang freigegeben. Er soll von Schülerinnen und Schülern nur benutzt werden, wenn diese ins Sekretariat oder zum Lehrerzimmer gehen müssen.
Verhalten auf dem Schulgelände
Auch im Außenbereich verhalten sich alle so, dass niemand zu Schaden kommt. Zum Ballspielen sollen daher nur weiche Bälle oder Tischtennisbälle benutzt werden. Das Schneeballwerfen ist untersagt.

Rücksichtnahme auf die Anwohner der Herderschule ist für alle selbstverständlich. Dazu gehört es, dass weder unzumutbarer Lärm gemacht wird, noch Müll oder Zigarettenkippen in die Vorgärten der benachbarten Häuser geworfen oder Zäune beschädigt werden.

Fahrräder sollen entweder im Fahrradkeller oder im Unterstand vor der Herderschule bzw. an den Fahrradständern abgestellt und sorgfältig abgeschlossen werden.

Der Parkplatz ist für Autos der Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen der Schule reserviert.

Die als "reserviert" gekennzeichneten Parkplätze sind während der gesamten Unterrichtszeit für die zwischen Außenstelle und Hauptgebäude wechselnden Lehrkräfte freizuhalten.
Schulschluss / Unterrichtsschluss
Nach Unterrichtsschluss achtet jede Klasse / jeder Kurs und jede Lehrkraft vor Verlassen des jeweiligen Klassen -oder Fachraumes auf Folgendes:

Im Raum sind alle Fenster und Klappen geschlossen, die Tafel ist gewischt und die Lampen sind ausgeschaltet.
Der Raum ist für die Reinigungskräfte besenrein zu hinterlassen.
Die Lehrkraft schließt den Raum ab.
Bleiben Schülerinnen und Schüler nach Unterrichtsschluss noch in der Schule, halten sie sich in der Cafeteria auf. Wenn sie zum Arbeiten im Klassenraum bleiben wollen, gelten die Regelungen für Freistunden.

An den Bushaltestellen verhalten sich die Herderschülerinnen und -schüler rücksichtsvoll gegenüber Anwohnern und Passanten und beschädigen oder verunreinigen nicht umliegendes Gelände und Gärten.
Klassendienste / Sauberkeit / Müllbeseitigung
Jede Klassenlehrerin/jeder Klassenlehrer teilt zu Beginn des Schuljahres und dann in regelmäßigen Abständen in ihrer/seiner Klasse Klassendienste ein.
Aufgaben dieser Dienste sind: Pausendienst im Klassenraum (Schlüsseldienst, Tafelwischen, Müllentsorgung, Lüften, Fegen des Raumes), Klassenbuchführung und das Achten auf Einhaltung der Energiesparhinweise (Lüftung/Heizung/Beleuchtung).
Über Schäden, die im Klassenraum entstanden sind, benachrichtigt der Pausendienst die Klassenlehrerin/den Klassenlehrer und den Hausmeister.
Trotz dieser Dienste sorgt jede/r durch ihr/sein Verhalten für die Sauberkeit in den Klassen, den sanitären Anlagen und fühlt sich mit verantwortlich.
Das heißt vor allem, dass jede/r Müll wo immer möglich vermeidet oder zumindest ihren/ seinen Müll selbst in die vorgesehenen Tonnen in der Schule entsorgt.
Unter den Schultischen, auf Fußböden oder auf dem Schulhof hat Müll nichts zu suchen!
Rauchen, Alkohol, Drogen
Das Rauchen ist an der Herderschule grundsätzlich unerwünscht. Wir halten es für erstrebenswert, eine rauchfreie Schule zu erreichen.

In einer Übergangszeit ist es Schülerinnen und Schüler ab Jahrgangsstufe 11 (aber erst nach Vollendung des 16. Lebensjahres), Lehrkräften und Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erlaubt, an bestimmten Stellen auf dem Schulgelände zu rauchen.
Für die Schülerinnen und Schüler gilt diese Erlaubnis nur in der "Raucherecke" auf dem Schulhof.
An diese Erlaubnis ist die Bedingung geknüpft, dass die Raucher/innen diesen Platz selber sauber halten und Kippen und Zigarettenschachteln in die vorgesehenen Behälter entsorgen.
Für rauchende Lehrkräfte und Schulbedienstete steht das Raucherlehrerzimmer zur Verfügung.

Der Konsum von alkoholischen Getränken ist auf dem Schulgelände untersagt.
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung der Schulleitung.

Der Konsum sonstiger Drogen ist auf dem Schulgelände untersagt.
Handys und andere elektronische Geräte
Das Mitbringen von Handys und Walkmen und Gameboys in die Schule unterbleibt so weit wie möglich. Bei Verlust übernimmt die Schule keinerlei Haftung.
Während des Unterrichts müssen mitgebrachte Handys, Walkmen und Gameboys ausgeschaltet in der Schultasche verwahrt werden.
Während Klassenarbeiten und Klausuren sind Handys ausgeschaltet bei der aufsichtführenden Lehrkraft abzugeben. Auch das ausgeschaltete Handy in der Schultasche gilt in diesem Fall als Täuschungsversuch. Diese Regelung gilt auch und besonders im Abitur.
Entschuldigung bei Krankheit und Versäumnissen
Minderjährige Schülerinnen und Schüler müssen bei Krankheit von ihren Erziehungsberechtigten innerhalb von drei Tagen schriftlich (Klassenlehrer/in) bei der Schule entschuldigt werden. Es hat sich als sinnvolle Regelung erwiesen, die Krankheit sofort telefonisch (Sekretariat) anzuzeigen und dann nach der Gesundung die schriftliche Entschuldigung mitzugeben.
Volljährige Schüler/innen melden sich entsprechend sofort selbst telefonisch im Sekretariat ab und reichen nach ihrer Gesundung eine von der Fachlehrkraft abgezeichnete schriftliche Entschuldigung bei Tutorin/Tutor ein.
Entsprechendes gilt bei Versäumnissen aus anderen Gründen.
Beurlaubungen müssen vorher bei dem/der Klassenlehrer/in bzw. dem/der Tutor/Tutorin, ab drei Tage Dauer und in Zusammenhang mit Ferien bei dem /der Schulleiter/in beantragt werden.

 

Lüneburg, den 25.09.2001; gültig ab 01.11.2001

 

Vereinbarung
zwischen der Herderschule Lüneburg und dem Schüler
A. Die Absicht
Ich unterstütze das Motto der Herderschule

"Fair miteinander umgehen, sich wohl fühlen und etwas leisten".

Das bedeutet:
- Ich gehe mit den Lehrerinnen und Lehrern, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an der Schule und mit meinen Mitschülerinnen und Mitschülern freundlich um und darf erwarten, dass alle, die an der Herderschule arbeiten und lernen, auch so mit mir umgehen.
- Ich trage zum guten Ton an der Herderschule - Bitte und Danke, Entschuldigung, ein freundlicher Umgang, Gruß - durch mein Verhalten bei.
- Ich möchte in der Schule ohne Angst leben und arbeiten. Ich behandle meine Mitschülerinnen und Mitschüler so, dass sie vor mir keine Angst zu haben brauchen.

B. Probleme bei der Umsetzung des Mottos

"Fair miteinander umgehen, sich wohl fühlen und etwas leisten"
Die Umsetzung dieses Mottos kann durch Konflikte erschwert oder verhindert werden.
Erfahrungsgemäß treten Konflikte an folgenden Stellen auf:
Das Verhalten von Schülerinnen und Schülern
- beim frühen Betreten der Klassenräume
- während des Unterrichts (z. B. Unpünktlichkeit)
- in den Pausen und in Freistunden
- beim Verlassen des Schulgeländes und nach Unterrichtsschluss
- bezüglich Sauberkeit/Müll in den Klassen, auf den Gängen, im Gebäude
- bezüglich des Rauchens
- bezüglich Handys und anderer Geräte
- bei Krankheiten und Versäumnissen

C. Regeln sind notwendig, eine Schulordnung erleichtert das Zusammenleben

1. Ich weiß, dass für das Zusammenleben an der Herderschule unter dem Motto "Fair miteinander umgehen, sich wohl fühlen und etwas leisten" das Einhalten von Regeln erforderlich ist.
2. Ich kenne die wesentlichen Konflikt-Stellen (siehe B) an der Herderschule und ich bemühe mich, durch mein Verhalten keine Konflikte auszulösen.
3. Ich sorge mit dafür, dass auch andere die Regeln einhalten.
4. Ich weiß, dass die jeweils gültige Schulordnung dazu dient, das tägliche Zusammenleben zu erleichtern. Sie kann - je nach Verhalten der Schülerinnen und Schüler - verändert werden.
Ich kenne die gültige Schulordnung, die in allen Unterrichtsräumen der Herderschule aushängt, und werde sie einhalten.
5. Ich weiß, dass bei gravierendem Regelverstoß oder dauernder Regelverletzung ein Verbleib auf der Herderschule nicht mehr möglich ist.

Unterschrift des Schülers
Unterschrift des Klassenlehrers
Unterschrift des Schulleiters

 

Die Vereinbarung, die der Schüler unterzeichnet, wird von den Eltern bestätigt:

Vereinbarung
zwischen den Erziehungsberechtigten von [Name des Schülers] und der Herderschule

Ich habe die Vereinbarung und die Schulordnung der Herderschule genau durchgelesen. Ich akzeptiere die dort aufgestellten Grundsätze und Regeln und werde mein Kind dabei unterstützen, sich ihnen gemäß zu verhalten.

Ort, Datum

Unterschrift eines Erziehungsberechtigten

 

Als Entsprechung gibt es folgende Vereinbarung für Mitarbeiter und Lehrkräfte:

Vereinbarung
zwischen der Herderschule Lüneburg und [Name der Lehrkraft / des Mitarbeiters]

Ich unterstütze das Motto der Herderschule

"Fair miteinander umgehen, sich wohl fühlen und etwas leisten".

Als Lehrkraft und Mitarbeiterin/Mitarbeiter bin ich Vorbild für die heranwachsenden Schülerinnen und Schüler, die mir anvertraut sind. Auch ich bin an die Schulordnung gebunden.

Datum

Unterschrift

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